Weibliche Genitalverstümmelung bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane. Diese extrem frauenspezifische Form der Gewalt wird seit Jahrtausenden, überwiegend aus traditionellen Gründen, praktiziert.
Hauptverbreitungsgebiete sind das westliche bis nordöstliche Afrika sowie der Jemen, der Irak, Indonesien und Malaysia.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO unterscheidet vier verschiedene Arten von FGM
Weltweit sind etwa 200 Millionen Mädchen und Frauen betroffen und jährlich kommen etwa drei Millionen Mädchen hinzu.
Die Prozedur wird teilweise bereits im Säuglingsalter, in den meisten Fällen vor Beginn der Pubertät praktiziert, in einigen Gesellschaften sogar als Hochzeitsvorbereitung.
Sie wird in der Regel ohne Betäubung und oft unter unhygienischen Bedingungen von älteren Frauen wie Hebammen oder anderen gesellschaftlich angesehenen Menschen mit Rasierklingen, Glasscherben u.ä. durchgeführt.
Im 21. Jahrhundert wird sie in einigen Ländern weiterhin unter dem Vorwand der medizinischen Notwendigkeit unter ärztlicher Aufsicht mit Betäubung ausgeführt.
Die Folgen von FGM sind gravierend und führen nicht selten zum Tod.
Weibliche Genitalverstümmelung ist nicht nur eine schwere Menschenrechtsverletzung, sondern hat auch nachhaltig zur Unterdrückung der weiblichen Kraft beigetragen.
Offiziell ist diese Praxis in den meisten Staaten der Erde verboten, so auch in Deutschland.